STRAFRECHT

Herr Ritter vertritt seine Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen aus den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Auch Vermögens- und Trunkenheitsdelikte im Bußgeldverfahren und der Bereich der Strafvollstreckung zählen zu seinem Tätigkeitsgebiet.

Eine möglichst frühe und aktive Verteidigungsstrategie kann verhindern, dass der Mandant monatelang auf die Eröffnung eines Verfahrens warten bzw. Untersuchungshaft verbüßen muss.

Das Insolvenzstrafrecht und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers sind von besonderer Bedeutung in seiner Tätigkeit.