BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt einer meiner Schwerpunkte in der Beratung und Vertretung von privaten, gewerblichen und kommunalen Bankkunden und Kapitalanlegern. Immer dann, wenn es um Verträge mit Banken und Sparkassen, Beratungsfehler, Kapitalanlageberatung oder Probleme mit Krediten geht, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Durch die Zusammenarbeit unserer Kanzlei mit Verbraucherschutzverbänden, Sachverständigen und Auskunfteien/Detekteien bieten wir unseren Mandanten ein voll umfassendes Leistungsspektrum auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Anlegerschutzes.
Wir helfen Ihnen gerne weiter bei:
Bankvertragsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kreditvertragsrecht
Kreditsicherungsrecht
Kapitalanlagerecht
Forderungseinzug für Banken und Sparkassen