RA Kai Uwe Ritter

Rechtsanwalt Kai Uwe Ritter

Rechtsanwalt Kai Uwe Ritter

RECHTSBERATUNG MIT TRADITION

Die Geschichte der Kanzlei beginnt mit ihrer Gründung im Jahr 1936 in Neuwied als Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Ritter & Dr. Ritter-Rintelen.
Schon damals lagen die Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht, dem Strafrecht und der umfassenden Betreuung gewerblicher Kunden.
Seit 1988 führt Herr Ritter diese Kanzlei in den historischen Räumlichkeiten des „Alten Neuwieder Hallenbads“ fort.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Strafrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Aufgrund seiner Zulassung am Oberlandesgericht Koblenz ist Rechtsanwalt Ritter an nahezu allen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt.